 |
Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften |
|
Seit 1952 für freies Unternehmertum |
|
September 2026 |
|
|
Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften |
|
Seit 1952 für freies Unternehmertum |
|
|
|
|
Geschwister gelten gemäss Arbeitsgesetz nicht als Teil der Familie |
|
Das Schweizer Arbeitsgesetz definiert die Familie sehr eng: Geschwister zählen nicht dazu. Eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt will dies ändern. Die Wirtschaftskommission des Ständerates unterstützt das Anliegen.
Familienunternehmen leben davon, dass Familienmitglieder gemeinsam Verantwortung übernehmen – oft über Generationen hinweg. Das geltende Arbeitsgesetz trägt dieser Realität allerdings nur teilweise Rechnung.
Das zeigt ein Fall aus Basel-Stadt. Nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter führten Geschwister einen Familienbetrieb gemeinsam weiter. Am Sonntag durften sie den Betrieb jedoch nicht mehr wie zuvor weiterführen. Der Grund: Nach Artikel 4 des Arbeitsgesetzes gelten Ehegatten und eingetragene Partner sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie als Familienangehörige. Geschwister gehören nicht dazu. |
| Den ganzen Artikel finden Sie hier |
|
|
|
|
Der Schweizer Staat ist grösser, als die Staatsquote vermuten lässt |
 |
|
|
|
Die Schweiz gilt als Land mit einem schlanken Staat. 2023 entsprachen die Staatsausgaben 33,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – nach Irland der zweittiefste Wert unter den EU-/EFTA-Staaten. Ein Policy Paper des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) von Timothy Hopp, Joel Gysel, Dr. Marco Portmann und Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger zeigt jedoch: Die klassische Staatsquote bildet den staatlichen Fussabdruck nur teilweise ab.
Die Grafik des IWP (oben) zeigt: Je nach Massstab fällt die Schweizer Staatsquote deutlich höher aus. 2023 betrug sie gemessen am BIP 33,4 Prozent, gemessen am Nettoinlandprodukt NIP (ohne Abschreibungen) jedoch 43,6 Prozent. (Der Ausschlag in der Grafik 2020 fällt in die Corona-Pandemie.) Grafik: IWP |
|
|
|
|
|
|
|
Transparenzregister: Jetzt vorbereiten! |
|
|
| Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Transparenzgesetz in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und dem Transparenzregister melden. Für bestehende Gesellschaften gelten Übergangsfristen. Prüfen Sie deshalb jetzt Ihre Eigentumsverhältnisse und bereiten Sie die Meldung über EasyGov vor. |
|
|
|
|
|
|
Wir freuen uns über Ihr Feedback |
|
|
|
Was gefällt Ihnen, was können wir besser machen? 👍 Schicken Sie uns eine Email an newsletter@vpag.ch
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Gemeinsam setzen wir uns auch künftig für unternehmerfreundliche, verlässliche und praktikable politische Rahmenbedingungen ein.
|
|
|
Mit freundlichen Grüssen
Ihre VPAG |
|
|
|
Wichtiger Hinweis
Sie erhalten diesen Newsletter ausschliesslich, weil Sie sich für unseren Newsletter eingetragen haben. Wie Sie, mögen auch wir keinen Spam. Aus diesem Grund geben wir Ihnen die Hand drauf, dass Sie von uns keine ungewünschten Mails erhalten werden.
Wenn Sie sich dennoch von unserem Newsletter abmelden wollen, können Sie dies direkt über den Link ganz unten tun. Jedoch fänden wir das extrem schade. |
|
|